Förderung je Bundesland
Wer in Ihrem Bundesland zuzahlt, wie viel und wie Sie den Antrag stellen.
Kurz gesagt
Jedes Bundesland fördert barrierefreie Umbauten im Rahmen der Wohnbauförderung, meist nur bei Antrag vor Baubeginn. Dazu kommen Zuschüsse der Pensionsversicherung und der AUVA. Wählen Sie Ihr Bundesland für Höhe, Voraussetzungen und Förderstelle.
Wien
75 Prozent der Kosten, höchstens 11.250 Euro je Wohnung. Der Höchstbetrag gilt für alle Umbauten zusammen (Treppenlift, Bad, Rampen, Türen), nicht je Maßnahme. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Niederösterreich
Kein Einmalzuschuss, sondern 4 Prozent pro Jahr der geförderten Kosten für zehn Jahre als Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens, nominell etwa 40 Prozent. Gefördert werden 100 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 600 Euro je m² und 130 m² je Wohnung, also höchstens 78.000 Euro.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Oberösterreich
Umbau bei Pflegebedarf (ab Pflegestufe 1, auch Bad): 15 Prozent der Baukosten, höchstens 2.250 Euro. Treppenlift im Eigenheim: Wohnumfeldförderung mit bis zu 50 Prozent laut Landesseite, Höchstbetrag und Richtlinie nicht veröffentlicht. Lifteinbau in Häusern mit mehr als drei Wohnungen: 50 Prozent zu höchstens 15.000 Euro je Geschoß, dazu 10.000 Euro Bonus je Geschoß, wenn danach alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sind.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Salzburg
25 Prozent der Kosten je Maßnahme. Treppenlift und sonstige bedarfsorientierte Ausstattung (Rampen, Handläufe, Schwellen, Türverbreiterung) zusammen höchstens 10.000 Euro; barrierefreies Bad ohne Bedarfsnachweis höchstens 4.500 Euro; beides zusammen höchstens 14.500 Euro. Nachträglicher Personenaufzug im Mehrparteienhaus: höchstens 19.000 Euro plus 2.500 Euro je weiterem Geschoß.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Steiermark
30 Prozent der Kosten. Anerkannt werden höchstens 30.000 Euro je Wohnung, also höchstens 9.000 Euro Zuschuss; bei Pflegestufe 4 oder Erwerbsminderung ab 80 Prozent 50.000 Euro Kosten und höchstens 15.000 Euro Zuschuss. Ein Personenaufzug als Einzelmaßnahme wird nur bis 10.000 Euro Kosten anerkannt, also 3.000 Euro Zuschuss. Mindestkosten 3.000 Euro.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Kärnten
50 Prozent der Kosten. Treppenschrägaufzug oder Hebehilfe: höchstens 12.000 Euro Kosten anerkannt, also höchstens 6.000 Euro Zuschuss. Bad, WC, Rampen und sonstige barrierefreie Maßnahmen: höchstens 40.000 Euro Kosten je Wohnung, also höchstens 20.000 Euro Zuschuss.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Tirol
25 Prozent der Kosten als Einmalzuschuss für Alten- und Behindertenmaßnahmen (Badumbau, Türen, Rampen, Haltegriffe, Grundrissänderung). Für den Badumbau nennt die Richtlinie Kostengrenzen von 5.130 bis 16.650 Euro je nach Umfang, das sind höchstens rund 4.160 Euro Zuschuss. Für den Personenaufzug werden 25.000 Euro je Haltestelle anerkannt; der Treppenlift ist nicht ausdrücklich genannt.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Vorarlberg
40 Prozent der Baukosten als Einmalzuschuss, höchstens 7.500 Euro. Alternativ für Eigentümer ein Kredit über 80 Prozent der Kosten, höchstens 30.000 Euro. Gleiche Sätze für Treppenlift, Bad und sonstige anlassbezogene Umbauten; Badewannenhublifte und andere Behelfe werden nicht gefördert.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Burgenland
Kein Zuschuss, sondern ein Landesdarlehen: 100 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens 30.000 Euro, Laufzeit 30 Jahre, 0,9 Prozent Zinsen pro Jahr fix, grundbücherlich besichert. Der Vorteil ist der niedrige Zins, nicht geschenktes Geld.
Stand: Oktober 2026 · in Prüfung
Nur Treppenlift? Der Artikel Treppenlift Förderung Österreich stellt alle Länder in einer Tabelle nebeneinander. Was nach der Förderung bleibt, zeigen die Rechner. Wer in Österreich einbaut, steht im Anbieter-Überblick.
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Für fast jeden Antrag brauchen Sie einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln kostenlos bis zu drei Angebote aus Ihrer Region.