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Kurz gesagt
Wien fördert den behindertengerechten Umbau der Wohnung, also Treppenlift, barrierefreies Bad, Rampen oder Türverbreiterungen, mit 75 Prozent der Kosten und höchstens 11.250 Euro je Wohnung. Voraussetzung ist ein Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3. Der erste Weg führt zur Beratung im Infopoint für Wohnungsverbesserung; der Antrag geht mit Kostenvoranschlag oder mit einer Rechnung, die höchstens sechs Monate alt ist. Für Menschen ab 60 gibt es zusätzlich ein zweites Programm mit 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro. Stand: Oktober 2026.
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So läuft der Antrag in Wien
- Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
- Beratungstermin im Infopoint für Wohnungsverbesserung vereinbaren und Nachweis mitnehmen (Behindertenpass oder Pflegegeldbescheid ab Stufe 3).
- Antrag mit Kostenvoranschlag stellen. Wer schon umgebaut hat, reicht die Rechnung ein, sie darf höchstens sechs Monate alt sein.
- Einbau durch eine Fachfirma nach ÖNORM B 1600; beim Treppenlift Fertigstellungsmeldung an die Baupolizei und Abnahmegutachten.
- Endabrechnung einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert werden Treppenlifte und Schrägaufzüge, der barrierefreie Umbau von Bad und WC, Rampen, Türverbreiterungen und automatische Türöffner. Nicht gefördert werden Einrichtungsgegenstände, aufsetzbare WC-Sitze und Aufstehhilfen für das WC. Der Höchstbetrag von 11.250 Euro gilt je Wohnung für alle Maßnahmen zusammen.
Zweites Programm: altersgerechte Anpassung ab 60
Neben dem Zuschuss für den behindertengerechten Umbau hat die Stadt Wien ein zweites Programm für Menschen ab 60 Jahren. Laut Folder der MA 25 von Jänner 2026 deckt es 50 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 7.500 Euro, einmalig. Anerkannt werden Kosten zwischen 3.000 und 15.000 Euro brutto. Gefördert werden Treppenlift, altersgerechtes Bad und Rampen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich vom Programm oben: Sie sind mindestens 60 Jahre alt und haben Ihren Hauptwohnsitz in Wien. Ihr Einkommen liegt unter 70 Prozent der Einkommensgrenze nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz. Die Wohnung hat 22 bis 150 Quadratmeter Wohnnutzfläche, das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt. Vor jeder Bestellung steht eine Pflichtberatung im Infopoint Wohnungsverbesserung, der Antrag kommt vor dem Auftrag. Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate alt sein; beim Treppenlift verlangt die Stadt ein Abnahmegutachten nach dem Wiener Aufzugsgesetz. Eigenleistung und selbst gekauftes Material zählen nicht.
Viele Seiten nennen noch 35 Prozent und höchstens 4.200 Euro. Das gilt laut Folder von Jänner 2026 nicht mehr. Ob sich beide Programme für dieselbe Maßnahme kombinieren lassen, nennen die Unterlagen nicht; fragen Sie das in der Pflichtberatung. Bei einem Treppenlift um 8.000 Euro wären es im Programm ab 60 4.000 Euro, im Programm mit Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3 6.000 Euro.
Weitere Geldquellen neben dem Land
- Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau. Die Wiener Förderung wird dabei angerechnet.
- Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
- AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau, aber ab Stufe 3 der einfachste Nachweis für die Wiener Förderung.
- Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.
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Förderstelle
Stadt Wien – Infopoint für Wohnungsverbesserung (MA 25 / MA 50), Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien
www.wien.gv.at/wohnen/infopoint-foerderung-beratung
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot
Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Wien, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
In Wien nicht zwingend. Der Antrag kann mit einem Kostenvoranschlag vor dem Umbau oder mit einer Rechnung danach gestellt werden, die Rechnung darf aber höchstens sechs Monate alt sein. Sicherer ist es, vor dem Auftrag im Infopoint beraten zu lassen, dann wissen Sie, ob Ihre Wohnung und Ihr Nachweis passen.
Gibt es die Förderung auch für Mieter?
Ja. Mieter können den Antrag stellen, brauchen aber die Zustimmung des Vermieters. Auch Wohnungseigentümer, Hauseigentümer und Pächter eines Kleingartenwohnhauses sind antragsberechtigt.
Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?
75 Prozent von 8.000 Euro sind 6.000 Euro, das liegt unter dem Höchstbetrag von 11.250 Euro. Es bleiben 2.000 Euro Eigenanteil. Bauen Sie zusätzlich das Bad um, zählt der Höchstbetrag für beides zusammen.
Passt dazu
- Stadt Wien, MA 25: Folder Altersgerechte Maßnahmen (Jänner 2026)
- Stadt Wien: Behindertengerechter Umbau, Förderungsantrag (Amtsweg)
- Stadt Wien: Infoblatt Förderung von barrierefreien Maßnahmen (PDF)
- Stadt Wien: Infopoint für Wohnungsverbesserung
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.