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Kurz gesagt
Die Steiermark fördert barrierefreies Wohnen, also Treppenschrägaufzug, Hebehilfe, barrierefreies Bad und WC oder den Zugang zur Wohnung, mit 30 Prozent der Kosten. Anerkannt werden bis zu 30.000 Euro je Wohnung, der Zuschuss beträgt also höchstens 9.000 Euro; bei Pflegestufe 4 oder einer Erwerbsminderung ab 80 Prozent sind es 50.000 Euro Kosten und höchstens 15.000 Euro Zuschuss. Beantragt wird nach dem Umbau mit Rechnungen, innerhalb von zwei Jahren ab der ältesten Rechnung. Stand: Oktober 2026.
Was würde den Alltag zu Hause am meisten erleichtern?
Kostenlos · unverbindlichFür Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
So läuft der Antrag in der Steiermark
- Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
- Prüfen, ob zusätzlich der Zuschuss nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz infrage kommt. Den beantragen Sie bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, und zwar vor dem Auftrag.
- Einbau durch eine Firma mit Gewerbeberechtigung; Rechnungen und Zahlungsnachweise aufheben.
- Antrag bei der Abteilung 15 einreichen, innerhalb von zwei Jahren ab der ältesten Rechnung.
Was gefördert wird
Treppenschrägaufzüge und fest verankerte Hebehilfen über höchstens ein Geschoß, der Personenaufzug, der barrierefreie Umbau von Bad und WC (bodengleiche Dusche mit Sitz, Badewannentür mit Haltegriff, erhöhtes WC, unterfahrbarer Waschtisch) sowie Anpassungen im Wohn- und Schlafbereich und am Zugang. Sanitärmöbel werden nicht gefördert, ergänzende Arbeiten wie Fliesen und Elektrik schon.
Weitere Geldquellen neben dem Land
- Zuschuss nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz: für Menschen mit Behinderung bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, Höhe nach persönlicher Situation, in der Regel nur alle fünf Jahre; Antrag vor dem Auftrag.
- Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau.
- Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
- AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.
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Förderstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Abteilung 15, Referat Sanierung und Revitalisierung (sanierung@stmk.gv.at)
www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840236/167097041
Telefon der Förderstelle: +43 316 877-3713
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot
Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Steiermark, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Nein. In der Steiermark wird nach dem Umbau mit Rechnungen abgerechnet. Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren ab der ältesten Rechnung eingehen. Anders ist es beim Zuschuss nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, dort muss der Antrag vor dem Auftrag gestellt werden.
Gibt es die Förderung auch für Mieter?
Ja, für Maßnahmen innerhalb der Wohnung können auch Mieter den Antrag stellen. Für Maßnahmen am Haus, etwa einen Aufzug im Stiegenhaus, sind Eigentümer, Bauberechtigte oder die Hausverwaltung zuständig.
Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?
30 Prozent von 8.000 Euro sind 2.400 Euro, das liegt klar unter dem Höchstbetrag von 9.000 Euro. Es bleiben 5.600 Euro Eigenanteil. Dazu kann ein einkommensabhängiger Zuschuss nach dem Behindertengesetz bei Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft kommen; seine Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Passt dazu
- Land Steiermark: Barrierefreies und altengerechtes Wohnen, Richtlinie (PDF)
- Land Steiermark: Barrierefreies Wohnen, Förderseite und FAQ
- Land Steiermark: Zuschuss für bauliche Maßnahmen nach dem Behindertengesetz
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.