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Kurz gesagt
Vorarlberg fördert die behindertengerechte Anpassung der Wohnung, ausdrücklich Treppenlift und barrierefreies Bad, mit einem Einmalzuschuss von 40 Prozent der Baukosten, höchstens 7.500 Euro. Eigentümer können stattdessen einen Kredit über 80 Prozent der Kosten bis 30.000 Euro wählen. Es gelten Einkommensgrenzen (4.000 Euro netto im Monat bei einer Person) und ein Nachweis: Pflegegeld ab Stufe 3, Bescheid „begünstigt behindert“ oder Arztbrief. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026. Stand: Oktober 2026.
Was würde den Alltag zu Hause am meisten erleichtern?
Kostenlos · unverbindlichFür Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
So läuft der Antrag in Vorarlberg
- Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
- Beratung beim IfS Menschengerechtes Bauen in Hohenems nutzen; dort wird geklärt, ob der Umbau die technischen Anforderungen erfüllt (Türen 80 cm, Wendekreis 1,5 m, möglichst bodengleiche Dusche).
- Antrag mit dem Formular „Härtezuschuss bzw. Härtekredit“, Einkommensnachweisen und Nachweis der Einschränkung bei der Abteilung Wohnbauförderung stellen, am besten vor dem Auftrag.
- Einbau durch eine Firma; Endabrechnung einreichen, danach wird ausgezahlt.
Was gefördert wird
Anlassbezogene bauliche Anpassungen für Menschen mit Einschränkung: Treppenlift, barrierefreier Umbau von Bad und WC und weitere Umbauten in Wohnung oder Haus. Gefördert werden nur Baukosten; Badewannenhublifte und andere bewegliche Behelfe sind ausgeschlossen. Für den nachträglichen Aufzug im Mehrwohnungshaus gibt es nur einen Sanierungskredit an die Eigentümergemeinschaft.
Weitere Geldquellen neben dem Land
- Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau.
- Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
- AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau, aber ab Stufe 3 der Nachweis für die Landesförderung.
- Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.
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Förderstelle
Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung (IIId), Landhaus Bregenz (wohnen@vorarlberg.at); Beratung: IfS Menschengerechtes Bauen, Hohenems
vorarlberg.at/-/wohnhaussanierung
Telefon der Förderstelle: +43 5574 511-8080
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot
Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Vorarlberg, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Die Richtlinie regelt den Zeitpunkt nicht ausdrücklich. Belegt ist nur, dass das Eingangsdatum des Antrags zählt und nach der Endabrechnung ausgezahlt wird. Stellen Sie den Antrag sicherheitshalber vor dem Auftrag oder fragen Sie vorher bei der Abteilung Wohnbauförderung nach.
Gibt es die Förderung auch für Mieter?
Ja, Mieter bekommen den Einmalzuschuss von 40 Prozent bis 7.500 Euro. Den Kredit über 80 Prozent gibt es nur für Eigentümer und Bauberechtigte.
Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?
40 Prozent von 8.000 Euro sind 3.200 Euro, das liegt unter dem Höchstbetrag von 7.500 Euro. Es bleiben 4.800 Euro Eigenanteil. Liegt Ihr Haushaltseinkommen über der Grenze, wird der Zuschuss je angefangene 50 Euro um 5 Prozent gekürzt.
Passt dazu
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.