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Kurz gesagt
Das Burgenland fördert die behindertengerechte Anpassung des Eigenheims, also Treppenlift, Aufzug, barrierefreies Bad oder einen barrierefreien Hauseingang, nicht mit einem Zuschuss, sondern mit einem Landesdarlehen: 100 Prozent der anrechenbaren Kosten bis 30.000 Euro, Laufzeit 30 Jahre, 0,9 Prozent Zinsen fix. Es gelten Einkommensgrenzen; der Antrag ist bis 24 Monate nach der Baubewilligung oder Baufreigabe möglich. Die Richtlinie gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026. Stand: Oktober 2026.
Was würde den Alltag zu Hause am meisten erleichtern?
Kostenlos · unverbindlichFür Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
So läuft der Antrag im Burgenland
- Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
- Einkommensnachweise des Haushalts zusammenstellen; die Grenzen stehen oben im Kasten.
- Antrag per E-Mail an das Hauptreferat Wohnbauförderung, spätestens 24 Monate nach Baubewilligung oder Baufreigabe, mit Kostenvoranschlägen oder Rechnungen (nicht älter als zwölf Monate).
- Nach Zusage wird das Darlehen ausgezahlt und grundbücherlich besichert; Rückzahlung über 30 Jahre.
Was gefördert wird
Die behindertengerechte Anpassung des Wohnraums: Treppenlift oder Aufzug, barrierefreier Umbau von Bad und WC, barrierefreier Zugang zum Haus, Türen und sonstige Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Das Darlehen deckt 100 Prozent der anrechenbaren Kosten bis 30.000 Euro.
Weitere Geldquellen neben dem Land
- Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro Zuschuss bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau. Im Burgenland oft die einzige Quelle für geschenktes Geld.
- Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
- AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau.
- Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.
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Förderstelle
Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Prälat-Gangl-Straße 1, 7000 Eisenstadt (post.a9-wbf@bgld.gv.at)
www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/wohnbaufoerderung/sanierung/
Telefon der Förderstelle: +43 2682 600-2800
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot
Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Burgenland, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Nein. Im Burgenland ist der Antrag bis 24 Monate nach der Baubewilligung oder Baufreigabe möglich, auch mit bereits bezahlten Rechnungen, solange diese nicht älter als zwölf Monate sind. Wer sicher gehen will, fragt vor dem Auftrag beim Hauptreferat Wohnbauförderung nach.
Gibt es die Förderung auch für Mieter?
Die Richtlinie gilt für die Sanierung von Eigenheimen mit Hauptwohnsitz. Ob Eigentums- oder Mietwohnungen im Burgenland über eine andere Schiene gefördert werden, ist aus den Unterlagen nicht eindeutig; fragen Sie beim Hauptreferat Wohnbauförderung nach.
Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?
Das Land gibt Ihnen ein Darlehen über die vollen 8.000 Euro zu 0,9 Prozent Zinsen auf 30 Jahre. Geschenkt wird nichts, aber Sie zahlen deutlich weniger Zinsen als bei einem Bankkredit. Ein zusätzlicher Zuschuss ist über den Unterstützungsfonds des Bundes möglich, wenn Ihr Einkommen unter dessen Grenze liegt.
Passt dazu
- Land Burgenland: Richtlinie 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen (PDF)
- Land Burgenland: Wohnbauförderung Sanierung
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.