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Kurz gesagt
Kärnten fördert barrierefreie Maßnahmen in Eigenheimen und Wohnungen mit 50 Prozent der Kosten. Für Treppenschrägaufzüge und Hebehilfen werden höchstens 12.000 Euro Kosten anerkannt, also höchstens 6.000 Euro Zuschuss; für Bad, WC und sonstige Umbauten höchstens 40.000 Euro Kosten, also höchstens 20.000 Euro. Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe 3 oder ein Facharztgutachten. Beantragt wird nach dem Umbau über das Online-Portal, bis 31. Dezember 2028. Stand: Oktober 2026.
Was würde den Alltag zu Hause am meisten erleichtern?
Kostenlos · unverbindlichFür Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
So läuft der Antrag in Kärnten
- Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
- Nachweis bereitlegen: Pflegegeldbescheid ab Stufe 3 oder Facharztgutachten auf dem Formblatt des Landes.
- Einbau durch eine Firma; Rechnungen aufheben.
- Termin bei der Abteilung 1 vereinbaren und den Antrag mit Rechnungen über das Online-Portal einreichen, spätestens bis 31. Dezember 2028.
Was gefördert wird
Treppenschrägaufzüge und fest verankerte Hebehilfen über höchstens ein Geschoß, der barrierefreie Umbau von Bad und WC (bodengleiche Dusche, Badewannentür, barrierefreie Wanne, erhöhte WC-Schale, unterfahrbarer Waschtisch), Rampen und sonstige bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Für den nachträglichen Personenaufzug in Mehrparteienhäusern gibt es eine eigene Förderung mit 7.000 Euro je Wohneinheit, gedeckelt mit 50 Prozent der Kosten.
Weitere Geldquellen neben dem Land
- Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau.
- Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
- AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau, aber ab Stufe 3 der Nachweis für die Landesförderung.
- Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.
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Förderstelle
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 1, Gemeinwohl, Wohnen und Sport (wohnbau@ktn.gv.at)
www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/BW-L128
Telefon der Förderstelle: +43 50 536-31004
Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot
Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Kärnten, kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Nein. In Kärnten wird nach dem Umbau mit Rechnungen über das Online-Portal abgerechnet. Wichtig sind zwei Fristen: Die Maßnahme muss nach dem 31. Dezember 2025 begonnen worden sein, und der Antrag muss bis 31. Dezember 2028 eingehen. Weil das Budget in Reihenfolge des Eingangs vergeben wird, sollten Sie nicht bis zum Schluss warten.
Gibt es die Förderung auch für Mieter?
Ja, antragsberechtigt sind Eigentümer, Bauberechtigte und Wohnungsinhaber, also auch Mieter. Voraussetzung bleibt, dass die betroffene Person dort ihren Hauptwohnsitz hat und das Haus eine mindestens 20 Jahre alte Baubewilligung hat.
Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?
50 Prozent von 8.000 Euro sind 4.000 Euro, das liegt unter dem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Es bleiben 4.000 Euro Eigenanteil. Bei einem Lift um 14.000 Euro greift der Deckel: anerkannt werden 12.000 Euro, der Zuschuss bleibt bei 6.000 Euro.
Passt dazu
- Land Kärnten: Wohnbauförderung Richtlinie 6 (Download BW505)
- Land Kärnten: Förderung barrierefreier Maßnahmen (BW-L128)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.