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Förderung · Niederösterreich

Förderung Treppenlift und Badumbau in Niederösterreich

Stand: Oktober 2026 Mit 2 Quellen

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Kurz gesagt

Niederösterreich zahlt für Treppenlift, Behindertenaufzug und barrierefreies Bad keinen einmaligen Zuschuss, sondern übernimmt zehn Jahre lang 4 Prozent pro Jahr der geförderten Kosten als Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Das sind nominell etwa 40 Prozent der Kosten. Anerkannt werden bis zu 78.000 Euro je Wohnung. Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe 2 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 55 Prozent; der Antrag ist bis ein Jahr nach Baubeginn möglich. Stand: Oktober 2026.

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Für Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.

So läuft der Antrag in Niederösterreich

  1. Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
  2. Finanzierung über ein Bankdarlehen klären, weil der Zuschuss zur Rückzahlung dieses Darlehens gezahlt wird.
  3. Antrag bei der Abteilung Wohnungsförderung stellen, spätestens ein Jahr nach Baubeginn; Nachweis beilegen (Pflegegeldbescheid ab Stufe 2 oder Bescheid über die Erwerbsminderung).
  4. Einbau und Endabrechnung innerhalb von fünf Jahren nach der Bewilligung einreichen.

Was gefördert wird

Treppenlifte und Behindertenaufzüge, behindertengerechte Sanitärräume (Bad, WC), Rampen, Türverbreiterungen sowie Tür- und Videosprechanlagen. Diese Maßnahmen werden zu 100 Prozent als förderbare Kosten anerkannt, höchstens 600 Euro je m² Wohnnutzfläche und 130 m² je Wohnung. Für Mehrwohnungshäuser über 500 m² gilt die eigene Wohnungssanierung, dort wurde die Höhe für Privatpersonen nicht geprüft.

Weitere Geldquellen neben dem Land

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau.
  • Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
  • AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau, aber ab Stufe 2 der Nachweis für die Landesförderung.
  • Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

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Förderstelle

Amt der NÖ Landesregierung – Abteilung Wohnungsförderung, Landhausplatz 1 / Haus 7A, 3109 St. Pölten (Wohnbau-Hotline)
www.noe.gv.at/eigenheimsanierung
Telefon der Förderstelle: +43 2742 22133

Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot

Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Niederösterreich, kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

Nein. In Niederösterreich kann der Antrag bis ein Jahr nach Baubeginn gestellt werden. Später geht es nicht mehr, deshalb sollten Sie die Unterlagen gleich nach dem Auftrag zusammenstellen.

Gibt es die Förderung auch für Mieter?

Ja, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte können den Antrag stellen, brauchen aber die Zustimmung des Eigentümers. Bei Eigentumswohnungen in Mehrparteienhäusern klären Sie mit der Wohnbau-Hotline, ob die Eigenheimsanierung oder die Wohnungssanierung zuständig ist.

Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?

Das Land übernimmt zehn Jahre lang 4 Prozent von 8.000 Euro, also 320 Euro pro Jahr, insgesamt 3.200 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie den Lift über ein Bankdarlehen finanzieren, denn der Zuschuss ist an die Rückzahlung gebunden.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.