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Förderung · Oberösterreich

Förderung Treppenlift und Badumbau in Oberösterreich

Stand: Oktober 2026 Mit 3 Quellen

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Kurz gesagt

Oberösterreich hat keine einheitliche Förderung für den Treppenlift im Eigenheim. Belegt ist die Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf ab Pflegestufe 1: 15 Prozent der Baukosten, höchstens 2.250 Euro, beantragt nach dem Umbau mit Rechnungen. Für Treppenlifte nennt die Landesseite zusätzlich die Wohnumfeldförderung mit bis zu 50 Prozent, ohne Höchstbetrag und ohne veröffentlichte Richtlinie; fragen Sie dafür vor dem Auftrag bei der Abteilung Wohnbauförderung nach. Stand: Oktober 2026.

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Für Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.

So läuft der Antrag in Oberösterreich

  1. Kostenvoranschlag von einem Anbieter einholen. So kommen Sie zu Angeboten.
  2. Vor dem Auftrag bei der Abteilung Wohnbauförderung nachfragen, welche Schiene für Sie gilt: Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf oder Wohnumfeldförderung für den Treppenlift. Lassen Sie sich Prozentsatz und Höchstbetrag schriftlich geben.
  3. Einbau durch eine befugte Firma; Rechnungen aufheben, sie dürfen beim Antrag nicht älter als zwei Jahre sein.
  4. Antrag mit Rechnungen und Pflegegeldbescheid einreichen (Wohnraumadaptierung: Formular SGD-Wo/E-51).

Was gefördert wird

Die Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf deckt bauliche Maßnahmen, die wegen Krankheit oder Behinderung nötig sind, darunter auch den Badumbau; Einrichtung und Hilfsmittel nicht. Eine eigene Badumbau-Förderung ohne Pflegebedarf gibt es in Oberösterreich nicht. Treppenlifte sind nur in der Wohnumfeldförderung ausdrücklich genannt; deren Richtlinie ist nicht veröffentlicht, die 50 Prozent sind eine Obergrenze.

Weitere Geldquellen neben dem Land

  • Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice: bis 6.000 Euro bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und Einkommen unter der Grenze; Antrag vor dem Umbau. In Oberösterreich oft die verlässlichere Quelle für den Treppenlift.
  • Pensionsversicherung (PVA): zinsfreies Darlehen für die Anpassung der Wohnung, Höchstbetrag auf der Seite der PVA nicht genannt.
  • AUVA: nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
  • Pflegegeld: kein Zuschuss zum Umbau, aber ab Stufe 1 der Nachweis für die Wohnraumadaptierung.
  • Steuer: Hilfsmittel und die behindertengerechte Anpassung der Wohnung zählen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

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Förderstelle

Amt der Oö. Landesregierung – Abteilung Wohnbauförderung (wo.post@ooe.gv.at)
www.land-oberoesterreich.gv.at/13878.htm
Telefon der Förderstelle: +43 732 7720-14151

Für den Antrag brauchen Sie ein Angebot

Die Förderstelle verlangt fast immer einen Kostenvoranschlag. Wir vermitteln bis zu drei Fachbetriebe aus Oberösterreich, kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

Für die Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf nicht, dort reichen Sie nach dem Umbau die Rechnungen ein. Für den Treppenlift über die Wohnumfeldförderung ist der Zeitpunkt nicht geregelt, deshalb vor dem Auftrag bei der Abteilung Wohnbauförderung nachfragen. Für einen Lifteinbau im Mehrparteienhaus muss die Zusicherung vor Baubeginn vorliegen, sonst gibt es nichts.

Gibt es die Förderung auch für Mieter?

Ja. Die Wohnraumadaptierung gilt für Miet- und Eigentumswohnungen, die Wohnumfeldförderung nennt Mieter ausdrücklich als Antragsberechtigte. Bei Eigentums- oder Mietobjekten mit mehreren Parteien braucht es die Zustimmung der Mehrheit.

Wie viel bekomme ich für einen Treppenlift um 8.000 Euro?

Das lässt sich in Oberösterreich nicht sicher sagen. Die Landesseite nennt für die Wohnumfeldförderung bis zu 50 Prozent, also höchstens 4.000 Euro, der tatsächliche Satz und ein Höchstbetrag sind nicht veröffentlicht. Sicher sind nur die 15 Prozent bei Pflegebedarf, also 1.200 Euro. Holen Sie vor dem Auftrag eine schriftliche Auskunft der Abteilung Wohnbauförderung ein.

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Quellen und Prüfung

Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.