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Kurz gesagt
Der Umbau von Wanne zu bodengleicher Dusche kostet in Österreich meist 4.000 bis 8.000 Euro, ein komplettes barrierefreies Bad 10.000 bis 25.000 Euro. Nach Förderung bleiben bei 6.000 Euro Umbaukosten je nach Bundesland zwischen 1.500 Euro (Wien) und 5.100 Euro (Oberösterreich). Stand: Oktober 2026.
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Was der Umbau kostet
Die Preise stammen aus österreichischen Angeboten und Ratgebern. Sie gelten als Bruttopreise inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer und kommen überwiegend aus Wien, in den anderen Bundesländern kann es etwas günstiger sein.
| Umbau | üblicher Bereich | Streuung der Quellen |
|---|---|---|
| Wanne zu bodengleicher Dusche | 4.000 bis 8.000 Euro | 2.500 bis 12.000 Euro |
| Komplettes barrierefreies Bad | 10.000 bis 25.000 Euro | 8.000 bis 33.600 Euro |
| Haltegriff, montiert | 144 bis 312 Euro | 80 bis 312 Euro |
Für die Dusche liegen fünf Quellen vor, für das komplette Bad nur drei. Das Komplettbad ist deshalb eine grobe Spanne, sie hängt stark von Raumgröße, Fliesen und Ausstattung ab. Den Preis für Ihr Bad kennen Sie erst nach dem Angebot.
Was nach Abzug der Förderung bleibt
Die Tabelle rechnet mit der mittleren Wanne-zu-Dusche-Rechnung von 6.000 Euro. Die Förderung ist der Prozentsatz der jeweiligen Landesrichtlinie von diesen 6.000 Euro, der Höchstbetrag wird dabei nicht erreicht. Sie gilt nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
| Bundesland | Förderung | Das bleibt bei 6.000 Euro |
|---|---|---|
| Wien | 75 %, Deckel 11.250 Euro | 1.500 Euro |
| Kärnten | 50 %, Deckel 20.000 Euro | 3.000 Euro |
| Vorarlberg | 40 %, Deckel 7.500 Euro | 3.600 Euro |
| Steiermark | 30 %, Deckel 9.000 Euro | 4.200 Euro |
| Salzburg | 25 %, Deckel 4.500 Euro | 4.500 Euro |
| Tirol | 25 % | 4.500 Euro |
| Oberösterreich | 15 %, Deckel 2.250 Euro | 5.100 Euro |
| Niederösterreich | Darlehen mit Zinszuschuss | siehe unten |
| Burgenland | Darlehen zu 0,9 % Zinsen | siehe unten |
Das sind Rechenwerte aus den Prozentsätzen der Länder, keine Zusage. Die tatsächliche Förderung bestimmt die Förderstelle nach Prüfung Ihres Antrags.
Wer was braucht
- Wien. Behindertenpass oder Pflegegeld ab Stufe 3, Hauptwohnsitz in Wien. Der Antrag ist auch nach dem Umbau mit Rechnung möglich, wenn diese höchstens sechs Monate alt ist. Der Deckel gilt für alle Umbauten einer Wohnung zusammen. Ab 60 Jahren gibt es zusätzlich ein zweites Programm der MA 25 (Folder Jänner 2026): 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro, auch fürs Bad, mit Einkommensgrenze, Pflichtberatung im Infopoint und Antrag vor dem Auftrag. Bei 6.000 Euro blieben dort 3.000 Euro.
- Kärnten. Pflegegeld ab Stufe 3 oder ein Facharztgutachten. Der Antrag folgt nach dem Umbau.
- Vorarlberg. Netto-Haushaltseinkommen höchstens 4.000 Euro im Monat bei einer Person, höhere Einkommen werden gekürzt. Nachweis über Pflegegeld ab Stufe 3, Bescheid als „begünstigt behindert“ oder Arztbrief.
- Steiermark. Kein Einkommenslimit. Der Antrag kommt nach dem Umbau, spätestens zwei Jahre nach der ältesten Rechnung. Bei Pflegegeld ab Stufe 4 oder 80 Prozent Erwerbsminderung steigen die förderbaren Kosten von 30.000 auf 50.000 Euro.
- Salzburg. Ohne Nachweis für das barrierefreie Bad (Vorsorge). Sie müssen sich vor der Auftragsvergabe online registrieren, sonst gibt es nichts. Mit Pflegegeld ab Stufe 3 oder Behindertenpass liegt der Deckel bei 10.000 Euro.
- Tirol. Bedarfsnachweis, zum Beispiel Attest oder Behindertenpass. Der Antrag mit Rechnungen folgt nach dem Umbau, spätestens 18 Monate danach.
- Oberösterreich. Es gibt keine eigene Förderung für das barrierefreie Bad. Eine Wohnraumadaptierung bei Pflegebedarf ab Stufe 1 kommt infrage. Wir haben das aus den Richtlinien abgeleitet, fragen Sie vor dem Auftrag nach.
- Niederösterreich. Es gibt keinen einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt über zehn Jahre 4 Prozent der förderbaren Kosten als Zuschuss zu den Zinsen eines Bankdarlehens. Nominell sind das rund 40 Prozent der Kosten, verteilt auf zehn Jahre. Nachweis über Pflegegeld ab Stufe 2 oder mindestens 55 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Burgenland. Das Land vergibt ein Darlehen mit 30 Jahren Laufzeit und 0,9 Prozent Zinsen, keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze liegt bei 48.400 Euro Haushaltseinkommen für eine Person. Die Richtlinie gilt bis Ende 2026.
Was zusätzlich möglich ist
Der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice zahlt für Umbauten des Wohnraums bis zu 6.000 Euro. Voraussetzung sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und ein Einkommen unter dem doppelten Ausgleichszulagenrichtsatz, derzeit 2.616,78 Euro netto im Monat. Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden. Andere mögliche Förderungen werden bei der Bemessung angerechnet, sodass der Betrag nicht automatisch obendrauf kommt.
Was Sie als Nächstes tun
- Rechnen Sie Ihren Fall im Badumbau-Kostenrechner durch und wählen Sie Ihr Bundesland.
- Klären Sie, ob Ihr Land vor oder nach dem Umbau zahlt. In Salzburg gilt die Registrierung vor dem Auftrag.
- Lassen Sie sich das Angebot in Einzelpositionen schreiben und mit dem Vermerk „behindertengerecht“ versehen. Wien verlangt das ausdrücklich.
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Häufige Fragen
Was kostet ein barrierefreier Badumbau in Österreich?
Wanne zu bodengleicher Dusche kostet meist 4.000 bis 8.000 Euro, im Mittel etwa 6.000 Euro. Ein ganzes Bad nach den Maßen der ÖNORM B 1600 liegt meist bei 10.000 bis 25.000 Euro, die Quellen streuen hier stark.
Wo ist die Förderung für den Badumbau am höchsten?
Bei einem Umbau um 6.000 Euro bleibt in Wien am wenigsten übrig (1.500 Euro), weil das Land 75 Prozent bis zu einem Deckel von 11.250 Euro zahlt. Dahinter folgen Kärnten und Vorarlberg. Die Bedingungen unterscheiden sich stark.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Das ist unterschiedlich. In Salzburg müssen Sie sich vor der Auftragsvergabe registrieren, in Wien, in der Steiermark, in Kärnten und in Tirol kann der Antrag auch nach dem Umbau mit den Rechnungen gestellt werden, mit eigenen Fristen. In Vorarlberg ist der Zeitpunkt in der Richtlinie nicht klar geregelt, eine Anfrage vor dem Auftrag ist sicherer.
Passt dazu
- Stadt Wien: Behindertengerechter Umbau
- Land Steiermark: Barrierefreies Wohnen
- Land Kärnten: Förderung barrierefreier Maßnahmen
- Land Salzburg: Wohnbauförderung Sanierung
- Land Tirol: Wohnhaussanierung
- Land Vorarlberg: Wohnhaussanierung
- Land Oberösterreich: Wohnraumadaptierung
- Sozialministeriumservice: Unterstützungsfonds
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.