Kurz gesagt
In der Salzburger Altstadt und den Gründerzeitvierteln schützt das Altstadterhaltungsgesetz 1980 bei „charakteristischen Bauten“ auch Stiegenhäuser und Stiegen im Inneren; bauliche Änderungen dort können eine Bewilligung der Baubehörde brauchen. Ob das auf Ihren Lift zutrifft, entscheidet die Baubehörde im Einzelfall. Fragen zu Umbau und Förderung beantwortet die Wohnberatung Salzburg unter 0662 8042-3000. Stand: Oktober 2026.
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In Salzburg hängt vieles davon ab, wo Ihr Haus steht. Die Altstadt (Schutzzone I) und die Gründerzeitgebiete (Schutzzone II) stehen unter dem Altstadterhaltungsgesetz 1980. Bei „charakteristischen Bauten“ gilt der Schutz auch im Inneren, ausdrücklich für Stiegenhäuser und Stiegen. Wer dort einen Treppenlift plant, klärt vor dem Auftrag mit der Baubehörde, ob eine Bewilligung nötig ist.
Was das Gesetz für Stiegen sagt
§ 1 des Gesetzes nennt die Aufnahme der Altstadt in die UNESCO-Liste des Kulturerbes als Grund für den besonderen Schutz. Nach § 3 Abs 3 dürfen im Gebäudeinneren charakteristischer Bauten nur solche Änderungen vorgenommen werden, die unter anderem Vorhäuser, Stiegenhäuser und Stiegen sowie historisch wertvolle Bausubstanz wie Marmorböden oder Stuckdecken nicht beeinträchtigen. § 4 Abs 1 verlangt für Änderungen, die solche Auswirkungen haben können, eine Bewilligung der Baubehörde, sofern nicht ohnehin eine Baubewilligung nötig ist.
Das Wort „Treppenlift“ steht nirgends im Gesetz. Weder ein Verbot noch eine Freigabe lässt sich daraus ablesen. Die Schiene eines Lifts verläuft allerdings an einer Stiege, und die nennt § 3 Abs 3 ausdrücklich.
Ist mein Haus betroffen?
Ob ein Bau charakteristisch ist, stellt die Baubehörde für alle Bauten im Schutzgebiet von Amts wegen durch Bescheid fest (§ 3 Abs 4). Liegt Ihr Haus in Schutzzone II, kann der Grundeigentümer außerdem beantragen, dass festgestellt wird, inwieweit die Erhaltungspflicht im Inneren wegen früherer weitreichender Umbauten nicht besteht (§ 10a). Das Gesetz lässt Fragen des Denkmalschutzes unberührt (§ 1 Abs 3); steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, kommt eine eigene Prüfung dazu.
Fragen Sie mit dem Kostenvoranschlag und einem Foto der Stiege bei der Baubehörde der Stadt Salzburg nach, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Wer im Land berät
Die Wohnberatung Salzburg sitzt in der Bundesstraße 4, 5071 Wals-Siezenheim, Telefon 0662 8042-3000, E-Mail wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at. Das Land weist in seinem Folder darauf hin, dass Sie Anfragen direkt an die Wohnberatung richten können. Im selben Folder (Stand Juni 2025) steht auch, dass Sie sich für die Förderung registrieren müssen, bevor Sie den Auftrag vergeben. Wie viel das Land zahlt, steht unter Förderung Salzburg.
Anbieter mit Standort in Salzburg
TK Elevator nennt in einem Prospekt neun österreichische Standorte, darunter Salzburg. Für Privathäuser bietet das Unternehmen Plattformlifte und Homelifte an; die Plattformlifte stammen aus der Kooperation mit Ganser Liftsysteme. Wer einen Sitzlift sucht, findet im Anbieter-Vergleich weitere Firmen, die österreichweit arbeiten, darunter Lifta. Einen eigenen Anbieter mit Firmensitz in der Stadt Salzburg konnten wir nicht belegen.
Als Mieter
Wohnen Sie zur Miete, brauchen Sie für Umbau und Landesförderung die Zustimmung des Vermieters. Wie das nach § 9 MRG läuft, steht im Ratgeber Umbau als Mieter. Allgemeine Kosten: Treppenlift Kosten.
Stand: Oktober 2026 (RIS, Land Salzburg Folder Juni 2025, TK Elevator), geprüft Oktober 2026, ohne Gewähr.
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Häufige Fragen
Darf ich in der Salzburger Altstadt einen Treppenlift einbauen?
Das Gesetz nennt Treppenlifte nicht. Es verlangt, dass Änderungen im Inneren charakteristischer Bauten Stiegenhäuser und Stiegen nicht beeinträchtigen. Eine amtliche Auskunft zu Treppenliften haben wir nicht gefunden, fragen Sie vor dem Auftrag bei der Baubehörde nach.
Woher weiß ich, ob mein Haus ein charakteristischer Bau ist?
Das stellt die Baubehörde für alle Bauten im Schutzgebiet von Amts wegen durch Bescheid fest (§ 3 Abs 4). Fragen Sie dort nach, ob für Ihr Haus ein Bescheid vorliegt.
Brauche ich als Mieter eine Zustimmung?
Ja. Für die Landesförderung nennt das Land Salzburg Mieter ausdrücklich, mit Zustimmung des Unterkunftsgebers. Mehr dazu im Ratgeber zum Umbau als Mieter.
Gibt es Treppenlift-Anbieter mit Standort in Salzburg?
TK Elevator nennt Salzburg unter seinen neun österreichischen Standorten. Der Anbieter liefert Plattformlifte und Homelifte; Sitzlifte haben wir in seinem österreichischen Angebot nicht gefunden.
Passt dazu
- RIS: Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 (LGBl Nr 50/1980, konsolidiert)
- Land Salzburg: Folder „Alters- und behindertengerechte Sanierung mit Wohnbauförderung“ (Stand Juni 2025)
- TK Elevator: Prospekt Plattform-Treppenlifte (Kooperation mit Ganser)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.