Kurz gesagt
Das Sozialministeriumservice zahlt bei selbständigen Betreuungskräften 400 Euro pro Monat und Person, höchstens 800 Euro, bei angestellten 800 Euro pro Person, höchstens 1.600 Euro. Voraussetzung sind Pflegegeld ab Stufe 3 und ein Nettoeinkommen bis 2.500 Euro. Stand: 1. Jänner 2026 (oesterreich.gv.at).
Was würde den Alltag zu Hause am meisten erleichtern?
Kostenlos · unverbindlichFür Treppe und Bad gibt es Förderung von Land und Bund. Wir vermitteln Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Wenn die Betreuungskraft selbständig arbeitet, zahlt das Sozialministeriumservice 400 Euro im Monat je Person, bei zwei Personen höchstens 800 Euro. Für angestellte Kräfte sind es 800 Euro je Person, höchstens 1.600 Euro. Sie brauchen Pflegegeld ab Stufe 3, und Ihr monatliches Nettoeinkommen darf 2.500 Euro nicht übersteigen. Stand: 1. Jänner 2026 (oesterreich.gv.at).
Wer bei Ihnen zu Hause arbeitet
Seit 2007 können Betreuungskräfte als selbständige Personenbetreuer arbeiten oder, seltener, angestellt sein. Nach Angaben der Wirtschaftskammer (Juni 2026) sind in Österreich rund 57.000 Personenbetreuer aktiv, die rund 35.000 Menschen betreuen. Die Selbständigkeit ist der Regelfall. Die Grundlage ist das Hausbetreuungsgesetz.
Die Kraft wohnt während des Einsatzes im Haushalt. Das Beispiel der Caritas unten rechnet mit zwei Betreuungskräften, die sich abwechseln.
Was die Betreuung kostet
Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Die Selbständigen legen ihre Tagessätze selbst fest. Als öffentlich einsehbares Beispiel dient das Preisblatt der Caritas „Rundum Zuhause betreut“ (Stand 12/2025). Es unterscheidet nach Aufwand.
| Posten | Betrag laut Caritas |
|---|---|
| Tagessatz je Betreuungskraft, eine betreute Person | ab 85, 95 oder 105 Euro, je nach Betreuungsaufwand |
| Tagessatz bei zwei betreuten Personen im Haushalt | ab 105, 115 oder 125 Euro |
| Vermittlung, einmalig je Betreuungskraft | 585 Euro |
| Monatspauschale der Caritas bei zwei Betreuungskräften | 333 Euro |
Die höhere Stufe steht laut Blatt für mehr Pflegetätigkeiten bis hin zur Delegation durch Fachpersonal. Die Caritas nennt außerdem einen Zuschlag ab 10 Euro für Nachtdienst oder fehlende Pausen am Tag. Fahrtkosten sowie Kost und Logis der Kraft kommen hinzu. Alle Preise verstehen sich laut Blatt inklusive Umsatzsteuer.
Das Blatt rechnet ein Beispiel für 30 Tage vor: 2.850 Euro Tagessätze (30 Tage zu 95 Euro), 300 Euro Fahrtkosten als Richtwert und 333 Euro Monatspauschale, zusammen 3.483 Euro. Dazu kommen einmalig 1.170 Euro Vermittlung für zwei Kräfte. Nach Abzug der Förderung von 800 Euro und des Pflegegeldes bleiben in der Rechnung der Caritas 1.507,80 Euro. Das Pflegegeld der Beispielrechnung gilt für Stufe 5.
Preise anderer Agenturen haben wir nicht verglichen. Fragen Sie jede Agentur nach dem Tagessatz, den Fahrtkosten und allen Pauschalen schriftlich.
Die Förderung im Einzelnen
- Selbständige Kräfte: 400 Euro pro Monat und Person, höchstens 800 Euro.
- Angestellte Kräfte: 800 Euro pro Monat und Person, höchstens 1.600 Euro.
- Pflegegeld: mindestens Stufe 3. Mehr dazu im Pflegegeld-Ratgeber.
- Einkommen: Das Nettoeinkommen der betreuten Person darf 2.500 Euro im Monat nicht übersteigen. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich die Grenze um 400 Euro, bei einem Angehörigen mit Behinderung um 600 Euro.
- Vermögen: bleibt unberücksichtigt.
- Qualifikation der Kraft: Sie braucht eine theoretische Ausbildung wie die Heimhilfe, oder sie hat die Betreuung seit mindestens sechs Monaten fachgerecht geführt, oder sie übt pflegerische Tätigkeiten unter Anleitung aus.
Bei der selbständigen Betreuung erhöht sich die Förderung mit der sogenannten 28-Tage-Regel auf 800 Euro im Monat. Wie sie genau gilt, klärt die Landesstelle des Sozialministeriumservice, bei der Sie auch den Antrag stellen.
Zuhause bleiben und die Wohnung anpassen
Wer die Betreuung zu Hause organisiert, schaut meist auch auf die Wohnung selbst. Zu prüfen ist dann, ob ein Treppenlift die Stiege zum Schlafzimmer überwindet oder ob ein barrierefreies Bad sinnvoll ist. Beide Umbauten haben eigene Zuschüsse, die vom Bundesland abhängen: Förderung Treppenlift und Förderung Badumbau. Ein Notrufgerät für die Zeiten ohne Betreuung beschreibt der Artikel Hausnotruf in Österreich.
Gilt in Österreich nicht: deutsche Pflegekasse
Leistungen der deutschen Pflegeversicherung gelten für Betreuung in Österreich nicht. Hier zählen das österreichische Pflegegeld und die oben genannte Förderung.
Was wir nicht belegen konnten
Durchschnittspreise über alle Agenturen und Zuschüsse einzelner Bundesländer haben wir nicht geprüft. Fragen Sie dazu bei Ihrem Land und bei der Landesstelle des Sozialministeriumservice nach.
Stand: 1. Jänner 2026 (oesterreich.gv.at), Caritas-Preisblatt Stand Dezember 2025, geprüft Oktober 2026, ohne Gewähr.
Länger sicher zu Hause wohnen
Angebote für Bad oder Treppenlift von Fachbetrieben aus Ihrer Region, mit Rückruf zu Ihrer Wunschzeit.
Häufige Fragen
Muss ich mein Vermögen angeben, um die Förderung zu bekommen?
Laut oesterreich.gv.at bleibt Vermögen unberücksichtigt. Geprüft wird das monatliche Nettoeinkommen.
Zählt das Pflegegeld zum Einkommen?
Nein. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe werden bei der Einkommensgrenze nicht mitgerechnet.
Ab welcher Pflegegeldstufe gibt es die Förderung?
Ab Stufe 3. Mehr zu den Stufen finden Sie im Ratgeber zum Pflegegeld.
Gilt die deutsche Pflegekasse auch in Österreich?
Nein. Leistungen der deutschen Pflegeversicherung gelten für Betreuung in Österreich nicht. Maßgeblich sind Pflegegeld und die Förderung des Sozialministeriumservice.
Passt dazu
- oesterreich.gv.at: Förderung der 24-Stunden-Betreuung (Letzte Aktualisierung 01.01.2026)
- Sozialministerium: 24-Stunden-Betreuung (Seitenstand 30.12.2025)
- Caritas Rundum Zuhause betreut: Preisblatt 2026 (Stand 12/2025)
- Wirtschaftskammer: 1. Juli, Tag der Personenbetreuung (15.6.2026)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.