Kurz gesagt
Für einen Treppenlift in Wien zeigen Sie die Errichtung nach dem Wiener Aufzugsgesetz bei der Baupolizei (MA 37, Gruppe A) an; Treppenschrägaufzüge zählen ausdrücklich dazu. Das Formular der Stadt nennt 90 Euro Verwaltungsabgabe je Anlage (Formularstand Oktober 2017). Beratung zur Förderung gibt es im Infopoint Wohnungsverbesserung, 20., Maria-Restituta-Platz 1.
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In Wien melden Sie den Einbau eines Treppenlifts bei der Baupolizei an. Rechtsgrundlage ist das Wiener Aufzugsgesetz 2006, das Treppenschrägaufzüge einschließt. Die Beratung zu Zuschüssen läuft getrennt davon im Infopoint Wohnungsverbesserung. Die Höhe der Förderung steht im Artikel Treppenlift Förderung Wien und wird hier nicht wiederholt.
Die Anzeige bei der Baupolizei
Zuständig ist die Magistratsabteilung 37, Baupolizei, Gruppe A, Dresdner Straße 73-75, 1200 Wien. Die Anzeige betrifft die Errichtung oder eine wesentliche Änderung. Das Formular führt Treppenschrägaufzüge in einer Reihe mit Personenaufzügen und vertikalen Hebeeinrichtungen.
Dem Formular liegen ein Plan und eine Beschreibung bei, jeweils mit dem Prüfvermerk einer Aufzugsprüferin oder eines Aufzugsprüfers. Dazu kommt eine statische Vorbemessung oder ein Gutachten, dass die Anlage zu geringfügig ist, um Menschen oder Eigentum zu gefährden. Verlangt wird außerdem ein positives Gutachten über die Abnahmeprüfung. Wer nicht selbst Eigentümer ist, legt eine Vollmacht bei.
Die Stadt schreibt 90 Euro Verwaltungsabgabe je Anlage vor. Das Formular trägt den Stand Oktober 2017, rechnen Sie also mit einer möglichen Anpassung. Der Betrag ist für 2026 nicht amtlich bestätigt; verbindlich ist die Auskunft der MA 37.
Klären Sie vor dem Auftrag schriftlich, ob der Anbieter die Anzeige und die Abnahmeprüfung übernimmt und ob die Kosten im Angebot stehen.
Beratung im Infopoint Wohnungsverbesserung
Der Infopoint sitzt im 20. Bezirk, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09. Persönlich beraten wird Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, telefonisch (01 4000-74860) von 8 bis 15 Uhr. Förderanträge geben Sie von 7.30 bis 15.30 Uhr ab. Am 24. und 31. Dezember bleibt der Infopoint geschlossen. Einen Termin können Sie online reservieren, um Wartezeit zu sparen.
Die Beratung ist kostenlos. Für den Wiener Zuschuss ist sie Pflicht, bevor Sie bestellen; alle Bedingungen finden Sie im Förderartikel für Wien.
Anbieter mit Sitz oder Standort in Wien
Die Lifta GmbH hat ihren Sitz in Wien (1140, Bergmillergasse). Die TK Aufzüge GmbH sitzt im 23. Bezirk und bietet Plattformlifte und Homelifte an; Sitzlifte für Privatkunden haben wir in ihrem österreichischen Angebot nicht gefunden. Weigl nennt Wien als Standort und betreibt dort eine Ausstellung. Alle drei im Überblick: Treppenlift-Anbieter im Vergleich.
Schutzzone und Gemeindebau
Die Stadt Wien beschreibt Schutzzonen als Gebiete, in denen das charakteristische Stadtbild erhalten bleiben soll. Für Treppenlifte im Stiegenhaus haben wir dazu keine eigene Regel gefunden. Auch zur Zustimmung von Wiener Wohnen bei Gemeindewohnungen liegt uns keine Amtsquelle vor; fragen Sie in der Pflichtberatung nach.
Was ein Treppenlift kostet und was nicht gilt
Preise und Treppenformen erklärt der Artikel Treppenlift Kosten in Österreich. Die deutsche Pflegekasse und die KfW zahlen für Wiener Wohnungen nichts.
Stand: Oktober 2017 (Formular MA 37) und Oktober 2026 (Infopoint), geprüft Oktober 2026, ohne Gewähr.
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Häufige Fragen
Muss ich in Wien einen Treppenlift bei der Stadt anzeigen?
Ja. Nach dem Formular der Baupolizei fallen Treppenschrägaufzüge unter das Wiener Aufzugsgesetz 2006, und die Errichtung ist nach § 7 bei der MA 37, Gruppe A, anzuzeigen. Fragen Sie den Anbieter vor dem Auftrag, wer die Anzeige übernimmt.
Was kostet die Anzeige?
Das Formular nennt 90 Euro Verwaltungsabgabe je Anlage. Der Stand des Formulars ist Oktober 2017; fragen Sie bei der MA 37 nach, ob der Betrag heute noch gilt.
Brauche ich für die Wiener Förderung einen Termin?
Die Beratung im Infopoint ist Pflicht, bevor Sie etwas bestellen. Die Stadt bietet dafür eine Terminreservierung online an. Die Förderung selbst erklärt unser Artikel zur Förderung in Wien.
Gilt in meinem Haus eine Schutzzone?
Das sehen Sie im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Stadt. Eine Regel speziell für Treppenlifte im Stiegenhaus haben wir nicht gefunden; fragen Sie im Zweifel bei der Baupolizei nach.
Passt dazu
- Stadt Wien, MA 37: Formular Anzeige Errichtung/Änderung von Aufzügen nach § 7 WAZG 2006 (Stand Oktober 2017)
- Stadt Wien: Infopoint für Wohnungsverbesserung
- Stadt Wien: Schutzzonen
- Lifta: Impressum (Sitz Wien)
- TK Elevator Österreich: Homelifts
- Weigl Liftsysteme: Startseite (Standorte, Ausstellung Wien)
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.