Kurz gesagt
Das Pflegegeld beantragen Sie formlos bei dem Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind (PVA, SVS oder BVAEB). Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Danach kommt ein Hausbesuch zur Begutachtung. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb von drei Monaten klagen. Stand: Oktober 2026.
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Wer das Pflegegeld bekommt
Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert, dazu ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich. Welche Stufe Sie bekommen, hängt vom Bedarf ab, die Beträge stehen im Artikel Pflegegeld Stufen 2026.
Antrag stellen
Zuständig ist der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind (PVA, SVS oder BVAEB). Der Antrag ist formlos, ein Brief oder ein Besuch genügt. Legen Sie Atteste und Befunde bei, auch aus dem Krankenhaus. Kurz danach kommt ein Formblatt, auf dem Sie angeben, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr allein erledigen und welche Hilfen Sie schon bekommen; es geht unterschrieben zurück.
Die Begutachtung
Ein Arzt, eine Ärztin oder eine diplomierte Pflegeperson meldet sich an und kommt zu Ihnen, auch ins Pflegeheim oder notfalls ins Krankenhaus. Eine Vertrauensperson darf dabeisein und wird angehört; das ist ausdrücklich vorgesehen. Wer die Pflege übernimmt, sollte dabeisein, weil er den Alltag am besten kennt.
Vorbereiten können Sie sich, indem Sie eine Woche lang aufschreiben, wobei und wie lange Hilfe nötig ist. Ein amtliches Pflegetagebuch haben wir nicht gefunden; die Arbeiterkammer Wien bietet eines an, sie ist eine Interessenvertretung und kein Amt.
Wie lange es dauert
Die Amtsseite nennt keine feste Dauer. Üblich sind einige Wochen bis zur Untersuchung und etwa zwei bis drei Monate bis zum Bescheid. Ist nach sechs Monaten noch kein Bescheid ausgefertigt, können Sie klagen.
Wenn der Bescheid zu niedrig ist
Gegen den Bescheid richtet sich die Klage. Sie wird innerhalb von drei Monaten ab Zustellung beim Arbeits- und Sozialgericht, beim Bezirksgericht oder beim Versicherungsträger schriftlich oder zu Protokoll eingebracht. In erster Instanz kostet das nichts, auch das gerichtliche Gutachten nicht, und einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht.
Erhöhungsantrag
Wenn Ihr Zustand sich verschlechtert hat, stellen Sie formlos einen Erhöhungsantrag. Die letzte Entscheidung sollte mindestens zwölf Monate zurückliegen; sonst muss die Verschlechterung mit einem ärztlichen Attest oder Krankenhausbefund belegt sein. Wie die Stufe 3 aussieht, erklärt der Artikel Pflegegeld Stufe 3. Eine Schätzung gibt der Pflegegeld-Rechner.
Pflegegeld und Umbau
Das Pflegegeld ist kein Zuschuss zum Treppenlift oder Bad, aber ein Nachweis für die Förderung in mehreren Ländern. Der Überblick steht im Artikel Treppenlift Förderung Österreich.
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Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag auf Pflegegeld?
Beim Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie versichert sind: Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) oder Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Liegt der Antrag bei der falschen Stelle, muss sie ihn weiterleiten.
Brauche ich ein Formular?
Der Antrag ist formlos. Ärztliche Atteste oder Krankenhaus-Befunde sollten beigelegt werden. Danach erhalten Sie ein Formblatt, auf dem Sie angeben, welche Tätigkeiten nicht allein gehen und welche Leistungen Sie schon nutzen. Es wird unterschrieben zurückgeschickt.
Wie läuft die Begutachtung ab?
Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson kommt nach Ankündigung zu Ihnen nach Hause, bei Bedarf auch ins Pflegeheim oder Krankenhaus. Auf Wunsch darf eine Vertrauensperson, zum Beispiel die Pflegeperson, anwesend sein und angehört werden.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
In der Regel rechnen Betroffene mit einigen Wochen bis zur Untersuchung und zwei bis drei Monaten bis zum Bescheid; eine verbindliche Frist nennt die Amtsseite nicht. Wurde der Bescheid nach sechs Monaten nicht ausgefertigt, ist eine Klage zulässig.
Was tue ich bei einem zu niedrigen Bescheid?
Das Rechtsmittel ist die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht, innerhalb von drei Monaten ab Zustellung. In erster Instanz fallen weder Gerichtskosten noch Kosten für das gerichtliche Gutachten an, ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben.
Wie stelle ich einen Erhöhungsantrag?
Formlos, wenn sich Ihr Zustand verschlechtert hat. Liegt die letzte Entscheidung weniger als zwölf Monate zurück, müssen Sie die Verschlechterung mit einem ärztlichen Attest oder einem Krankenhausbefund belegen, sonst wird der Antrag abgelehnt.
Passt dazu
- oesterreich.gv.at: Pflegegeld, Antrag
- oesterreich.gv.at: Pflegegeld, Begutachtung
- oesterreich.gv.at: Pflegegeld, Klage
- oesterreich.gv.at: Pflegegeld, Erhöhungsantrag
- Sozialministerium: Pflegegeld
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Verbindlich ist immer die Auskunft der zuständigen Stelle.