Förderung & Steuer
2 Artikel zu Handwerkerbonus, Steuer absetzen. Jeder Artikel nennt seine Quellen und das Datum der letzten Prüfung.
Für Arbeiten aus dem Jahr 2026 gibt es nach unserem Stand keinen Handwerkerbonus. Das Programm galt für Arbeiten vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025, das Antragsformular war bis 28. Februar 2026 offen.
Wer heute das Bad umbaut oder einen Treppenlift einbauen lässt, beantragt die Förderung beim eigenen Bundesland, das Höhe und Bedingungen selbst festlegt. Bei einer Behinderung ab 50 Prozent und niedrigem Einkommen gibt es zusätzlich den Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice mit bis zu 6.000 Euro. Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt werden. Auch die Länder zahlen meist nur, wenn der Antrag vor der Auftragsvergabe liegt.
Wer Steuern zahlt, kann einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn er wegen einer Behinderung oder Krankheit nötig ist. Bei Hilfsmitteln zieht das Finanzamt laut Finanzministerium keinen Selbstbehalt ab.
- Handwerkerbonus 2026: Gibt es ihn noch?Gibt es den Handwerkerbonus 2026? Was galt bis Ende 2025, was jetzt noch möglich ist und welche Förderung für Bad und Lift in Österreich bleibt.Stand: Oktober 2026
- Treppenlift von der Steuer absetzen: Was in Österreich giltEin Treppenlift kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Was das Finanzministerium zu Selbstbehalt, Behinderung und Pflegegeld sagt.Stand: Oktober 2026
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